AGB

In der Version vom 01.01.2018

  1. Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller/Kunde mit nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Mündliche Abmachungen mit unserem Büro oder unseren Mitarbeitern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferungs- bzw. Einkaufsbedingungen eines Bestellers/Kunden sind auch dann für die Auslieferung des Auftrages nicht maßgebend, wenn von diesem bei Erteilung ausdrücklich vorgeschrieben sind; ein ausdrücklicher Widerspruch unsererseits ist nicht erforderlich.
  2. Sämtliche Preise sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Festpreise getätigt werden, für uns freibleibend. Während der Abschlußzeit eintretende Steuer-, Zoll- oder Frachterhöhungen sowie gesetzliche Preisregelungen gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Sämtliche Lieferfristen sind unverbindlich. Die Liefermöglichkeit ist in jedem Fall vorbehalten. Wird uns die Lieferung aus Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen in den Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Stockung der Transportgelegenheit, Streiks, strenger Frost, Maschinenstörungen, etc.. gleiches gilt, wenn unsere Rohwarenlieferanten ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen.
    Ausdrücklich erkennt der Besteller/Kunde unsere Abhängigkeit vom Marktangebot an frischer Ware an, die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen (bis zu 10%) wird daher anerkannt. Rücktritt oder Schadensersatz für verspätete Lieferung sind unzulässig, wenn nicht eine ausreichende Nachfrist gestellt worden ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Transportmittel, wie z.B. Paletten, Kisten sind in gleicher Art und Güte im sofortigen Wechsel zu tauschen. Nichteinhalten des Wechseltausches führt zur sofortigen Berechnung der mitgelieferten Transportmittel.
  4. Die Ware reist in allen Fällen, auch bei frachtfreier Lieferung durch unsere LKW´s, auf Gefahr des Bestellers/Kunden. Beschädigungen und Diebstähle, die an unseren Waren auf dem Lieferwege erfolgen, sind sofort nach dem Empfang dem Transportführer anzuzeigen. Für derartige mit Recht beanstandete Ware erfolgt nach unserer Wahl: Ersatz in bar zum Rechnungswert oder in Waren. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Grund sind ausgeschlossen.
  5. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übernahme der Ware durch den Besteller/Kunden; Die Lieferung gilt mit Unterzeichnung des Lieferscheines bei der Übernahme der Ware durch den Besteller /Kunden hinsichtlich Menge und Qualität als ordnungsgemäß erbracht und genehmigt. Mängelrügen sind spätestens 12 Stunden nach Übernahme der Ware schriftlich innerhalb der Geschäftszeiten bei uns anzuzeigen, wobei fernschriftliche Anzeige ausreicht; bei Überschreitung der Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Werden Mängelrügen erhoben, hat der Besteller/Kunde auf unser Verlangen innerhalb von 24 Std. nach Zugang der Mangelrüge über den behaupteten Mangel ein Gutachten oder eine amtliche Bescheinigung beizubringen. Der Besteller/Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich von Zeit und Ort der Begutachtung und der Person des Gutachters zu unterrichten. Wir sind berechtigt der Begutachtung selbst oder durch beauftragte Person beizuwohnen und ein Gegengutachten erstellen zulassen. Verlangen wir ein Gegengutachten, darf die Ware vor der. Vorlage des Gutachtens nicht verkauft wird. Insgesamt wird die ordnungsgemäße Lagerung der Ware entsprechend der Herstellervorgabe vorausgesetzt. Transportführer sind zur Entgegennahme von Beanstandungen nicht befugt. Bei berechtigten und von uns anerkannten Beanstandungen wird Gewähr durch Erstattung des Minderwertes der Ware an den Besteller/Kunden geleistet. Die Höhe des Ausgleiches bestimmen wir nach ordnungsgemäßem Ermessen; sie beträgt höchstens 25% des Netto-Warenwertes. Weitergehende gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Ebenfalls sind sämtliche Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen; § 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
  6. Sofern nichts anderes vereinbart und ausdrücklich bestätigt wird, sind unsere Rechnungen sofort rein netto Kasse ohne Abzug zahlbar. Wechsel oder Schecks werden ohne besondere Vereinbarung nicht angenommen. Die Aushändigung von Wechsel oder Schecks stellt keine Zahlung im vorgenannten Sinne dar; werden Wechsel oder Schecks angenommen, gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers/Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir ohne vorherige Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4%-Punkten über den jeweiligen Bankzinsen und die üblichen Kosten zu berechnen. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers/Kunden Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    Der Besteller/Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Besteller/Kunde erklärt sich mit er Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber uns einverstanden.
  7. Die von uns angebotenen und gelieferten Waren stehen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Sie stehen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im alleinigen Eigentum der Erzeuger. Die Bio Kartoffel Nord GmbH & Co.KG ist von den Erzeugern berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Der Abnehmer wird hiermit berechtigt, die angelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Der Abnehmer verpflichtet sich, den hier weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt zugunsten der Erzeuger gegenüber weiteren Abnehmern der gelieferten Waren bekannt zu geben. Gleichzeitig tritt der Abnehmer die Kaufpreisforderungen, die bezüglich der angelieferten Waren entstehen, an den Erzeuger ab. Bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht mehr verfügt werden. In diesem Fall ist der gesamte Warenbestand –auch der schon bezahlte- bis zur restlosen Deckung bestehender Forderungen sofort an den Eigentümer oder dessen Berechtigten herauszugeben. Wird die angelieferte Ware beim Abnehmer gepfändet, so ist dieser verpflichtet, uns sofort Mitteilung zu machen. In diesem Fall sind wir berechtigt, das eingeräumte Recht auf Weiterveräußerung zu widerrufen. Zur Geltendmachung bestehender Ansprüche darf der Eigentümer oder dessen Berechtigter die Lagerräume des Käufers betreten und die aus der Lieferung stammende noch vorhandene Ware abholen und alle Unterlagen zur Feststellung seiner Forderung einsehen.
  8. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Bedingungen: BRD: deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen – Berliner Vereinbarung von 1956 – http://www.berliner Vereinbarung.de; EU: EU-Kartoffelgeschäftsbedingungen – RUCIP –( 1. und 2. in jeweils neuester Fassung)
  9. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Lüchow. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Dannenberg/Elbe.

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